Ausbildung
Seit dem 1. Januar 2009 müssen alle Fischerinnen und Fischer, die in der Schweiz ein Fischerpatent von mehr als 30 Tagen Dauer erwerben wollen, nachweisen, dass sie oder er ausreichende Kenntnisse über den tierschutzgerechten Umgang mit Fischen und Krebsen haben (kantonale Ausnahmen beachten). Diesen sogenannten Sachkunde-Nachweis (SaNa) erlangt man durch Selbststudium und den Besuch eines Ausbildungskurses mit abschliessender Erfolgskontrolle.